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Die LASEK- und PRK-Behandlung ist bei fol­gen­den Fehl­sich­tig­kei­ten mög­lich und wis­sen­schaft­lich anerkannt:

Die PRK und LASEK sind geeig­net bei:

  • Kurz­sich­tig­keit bis ca. -6 dpt – im Grenz­be­reich ca. -8 dpt
  • Weit­sich­tig­keit im Grenz­be­reich bis ca. +4 dpt
  • Horn­haut­ver­krüm­mung bis ca. 5 dpt – im Grenz­be­reich ca. 6 dpt

Aus­schluss­kri­te­rien:
Lei­der gibt es auch bei der PRK und bei der LASEK Kon­tra­in­di­ka­tio­nen, die eine Augenlaser-Behandlung aus­schlie­ßen, auch wenn Ihre Fehl­sich­tig­keit im kor­ri­gier­ba­ren Bereich liegt.

Dies sind:

  • Vor­lie­gen einer All­ge­mei­ner­kran­kung (z.B. Rheuma, Diabetes)
  • Vor­lie­gen einer Augen­er­kran­kung (z.B. Grauer/Grüner Star)
  • Alter unter 18 Jah­ren – das Auge wächst noch und damit nimmt die Fehl­sich­tig­keit zu
  • unzu­rei­chende Horn­haut­di­cke – es muss eine bestimmte Rest­horn­haut­di­cke nach der Behand­lung übrig blei­ben, um die Sta­bi­li­tät des Auges zu gewährleisten
  • eine Schwan­ger­schaft bzw. die Still­zeit – die Seh­stärke kann sich wäh­rend die­ser Zeit verändern
  • insta­bile Refrak­ti­ons­werte (Fehl­sich­tig­keit ver­än­dert sich lau­fend, +/- 0,5 dpt. pro Jahr)
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