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Die LASEK- und PRK-Behandlung ist bei folgenden Fehlsichtigkeiten möglich und wissenschaftlich anerkannt:
Die PRK und LASEK sind geeignet bei:
- Kurzsichtigkeit bis ca. -6 dpt – im Grenzbereich ca. -8 dpt
- Weitsichtigkeit im Grenzbereich bis ca. +4 dpt
- Hornhautverkrümmung bis ca. 5 dpt – im Grenzbereich ca. 6 dpt
Ausschlusskriterien:
Leider gibt es auch bei der PRK und bei der LASEK Kontraindikationen, die eine Augenlaser-Behandlung ausschließen, auch wenn Ihre Fehlsichtigkeit im korrigierbaren Bereich liegt.
Dies sind:
- Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma, Diabetes)
- Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer/Grüner Star)
- Alter unter 18 Jahren – das Auge wächst noch und damit nimmt die Fehlsichtigkeit zu
- unzureichende Hornhautdicke – es muss eine bestimmte Resthornhautdicke nach der Behandlung übrig bleiben, um die Stabilität des Auges zu gewährleisten
- eine Schwangerschaft bzw. die Stillzeit – die Sehstärke kann sich während dieser Zeit verändern
- instabile Refraktionswerte (Fehlsichtigkeit verändert sich laufend, +/- 0,5 dpt. pro Jahr)