Wir sind persönlich für Sie da: 0721 / 96 14 16 18
Ist die LASIK für mich geeignet?
Wer ist nicht für eine Augenlaser-Behandlung geeignet?
Werden beide Augen gleichzeitig behandelt?
Bin ich nach der Behandlung arbeitsunfähig?
Gibt es Risiken?
Brille oder Kontaktlinsen nach der Behandlung?
Was ist vor der Behandlung zu beachten?
Wie wird das Auge betäubt? Habe ich während oder nach der LASIK Schmerzen?
Wie lange dauert die Behandlung?
Wie lange hält das Behandlungsergebnis an?
Ist eine Nachbehandlung bei unzureichendem Erstergebnis möglich?
Muss ich Nachsorge-Termine wahrnehmen?
Wie ist die Behandlung nach der Behandlung?
Welche Aktivitäten sollte ich direkt nach der Behandlung vermeiden?
Wann kann ich wieder Autofahren?
Mittels LASIK lassen sich heute über 90% aller Fehlsichtigkeiten korrigieren.
Die LASIK wird angewandt zur Korrektur der Kurzsichtigkeit (Myopie) bis ca. -10 dpt, der Übersichtigkeit (Weitsichtigkeit, Hyperopie) bis ca. +4 dpt, und der Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis ca. 6 dpt. Die exakten Grenzwerte hängen zusätzlich ab von der Dicke Ihrer Hornhaut und vom Durchmesser Ihrer Pupille.
Zur endgültigen Beurteilung ist daher in jedem Fall eine Untersuchung und Beratung bei uns erforderlich.
Unabhängig von der Art und Stärke der Fehlsichtigkeit muss jeder Patient einige Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, damit ein optimaler Erfolg der Behandlung gewährleistet werden kann:
- Kinder und Patienten unter 18 Jahre sollten nicht mit dem Augenlaser operiert werden.
- Die Fehlsichtigkeit sollte stabil sein (und das Auge nicht mehr wachsen), bevor der Eingriff vorgenommen wird.
- Vorliegende Augenkrankheiten wie z.B. ein Grauer oder Grüner Star können gegen eine Behandlung sprechen und müssen unbedingt mit dem Augenarzt diskutiert werden.
- Da bestimmte Allgemeinkrankheiten und auch Medikamente Einfluss auf die Heilung der Hornhaut haben können, spricht das Vorliegen bestimmter Erkrankungen, wie z.B. Rheuma, möglicherweise gegen eine Behandlung.
- Von einer Behandlung während der Schwangerschaft oder Stillzeit sollte abgesehen werden.
- Bei Allergikern sollte die Behandlung besonders geplant und in die allergiefreie Zeit gelegt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass es keine medizinische Notwendigkeit gibt, die Augen in getrennten Sitzungen zu behandeln. Deshalb wird die LASIK-Behandlung an beiden Augen am gleichen Tag und unmittelbar nacheinander durchgeführt.
Grundsätzlich kann nach refraktiv-chirurgischen Eingriffen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Die durch eine Laser-Behandlung gegen Kurzsichtigkeit verursachte gesundheitliche Beeinträchtigung stellt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 23. 5. 2000 keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Paragraphen 3, Absatz 1, Lohnfortzahlungsgesetz dar.
Bei den heute angewandten Verfahren der Refraktiven Chirurgie ist das Risiko ernsthafter Komplikationen allgemein als äußerst gering einzuschätzen.
Es kann jedoch, wie bei allen medizinischen Eingriffen, nie ganz ausgeschlossen werden.
Das Risiko, nach der Behandlung schlechter zu sehen als vorher, ist sehr gering. Zur Veranschaulichung: Bei der LASIK z.B. liegt die Komplikationsrate unter 1%. Über Ihr individuelles Risiko wird Sie Ihr betreuender Arzt im Beratungsgespräch informieren.
Voraussetzungen für die Minimierung des Risikos auf den geringsten gegenwärtig erreichbaren Stand hängen wesentlich von der Erfahrung des durchführenden Chirurgen einerseits und von der Zuverlässigkeit des Patienten bei der Beachtung und Durchführung der postoperativen Behandlungsanweisungen andererseits ab.
Es ist möglich, dass unter besonderen Bedingungen, z.B. bei nächtlichem Autofahren, zur Verwendung einer geringfügigen, zusätzlichen Brillenkorrektur geraten wird.
Da ein ehemalig kurzsichtiger Patient durch eine solche Behandlung im Wesentlichen “normalsichtig” wird, benötigt er ab dem Eintritt der Alterssichtigkeit (ab etwa dem 45. Lebensjahr) eine Lesebrille, wie sie jeder von Natur aus normalsichtige Mensch ab diesem Zeitpunkt benötigt. Die Alterssichtigkeit ist ein natürlicher Vorgang, der gesetzmäßig bei jedem Menschen eintritt, unabhängig davon, ob er am Auge gelasert worden ist oder nicht.
Kontaktlinsen zur Korrektur eines etwaigen Rest-Brechungsfehlers können nach allen refraktiven Behandlungen getragen werden. Allerdings ist bei Eingriffen an der Hornhaut durch deren veränderte Form die Anpassung technisch schwieriger und die Verträglichkeit häufig schlechter.
Kontaktlinsenträger müssen zwei (bei weichen Kontaktlinsen) bzw. vier Wochen (bei harten Kontaktlinsen) vor der Behandlung auf das Tragen der Kontaktlinsen konsequent verzichten.
Dies ist von ganz entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Eingriffes:
Falsche präoperative Messergebnisse führen zu einer falschen Bemessung der Behandlung!
Am Behandlungstag verzichten Sie bitte auf Make-up, Haarspray und Parfüm bzw. After Shave.
Die LASIK-Behandlung ist schmerzfrei. Sie erhalten vor der Behandlung eine Beruhigungstablette und eine Schmerztablette. Das Auge wird mit Augentropfen betäubt, es gibt keine Spritzen.
Die Laserbehandlung an sich ist schmerzfrei. Auch nach der LASIK verspüren Sie lediglich ein Fremdkörpergefühl mit Kratzen und vermehrtem Tränen. Nach 2-3 Stunden sind Sie in der Regel beschwerdefrei.
Der Eingriff dauert nur wenige Minuten.
Da Ihre Augen sowohl vor als auch nach der Behandlung nochmals untersucht werden, wird Ihr Aufenthalt bei uns ca. eine bis eineinhalb Stunden dauern.
Nach den bisherigen Erkenntnissen kann man davon ausgehen, dass die nach ca. 3 Monaten erzielten Ergebnisse auf Dauer erhalten bleiben.
Wenn genügend Rest-Hornhautgewebe vorhanden ist, ist eine Nachbehandlung problemlos möglich.
Der Erfolg der LASIK Behandlung hängt wesentlich von der postoperativen Behandlung ab.
Kontrolluntersuchungen sind in der Regel am Tag nach der LASIK, 1 Woche nach der LASIK und ca. 6-8 Wochen nach der LASIK erforderlich. Einzelne Kontrolluntersuchungen können nach Absprache auch von Ihrem Augenarzt durchgeführt werden.
Bitte nehmen Sie die Nachsorge oder Kontrolluntersuchungen ernst, sie haben nicht unwesentlich Einfluss auf das Gesamtergebnis der Behandlung.
Üblicherweise besteht sie in der Anwendung von Augentropfen über eine begrenzte Zeit.
Es ist außerordentlich wichtig, dass sowohl die Kontrollzeitpunkte als auch die Anweisungen des Arztes vom Patienten exakt eingehalten werden. Wenn es dabei zu irgendwelchen Problemen kommt, muss der behandelnde Arzt unverzüglich konsultiert werden.
Die postoperative, medikamentöse Nachbehandlung erfordert regelmäßige Kontrollen durch den Augenarzt.
Körperliche Anstrengung, Sport, Solarium, Sauna und Schwimmbad sollten Sie für 1-2 Wochen meiden. Zudem dürfen Sie sich während der ersten Woche nach LASIK nicht die Lider schminken und nicht am Auge reiben.
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist erst wieder möglich, sobald sich ein ausreichendes Sehvermögen auf dem behandelten Auge eingestellt hat.
Dies ist normalerweise bereits am Tag nach der LASIK des zweiten Auges bzw. am Tag nach der LASIK bei beidseitiger Behandlung (simultane LASIK) der Fall.