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Neues Verfahren bei progressivem Keratokonus

Neues Ver­fah­ren zur Behand­lung des pro­gres­si­ven Kera­to­ko­nus – UV-Riboflavin-Crosslinking der Hornhaut

st der Zusam­men­halt und damit die Anord­nung der Kol­la­gen­fa­sern der Horn­haut gestört, dann lei­det der Pati­ent an einem soge­nann­ten Kera­to­ko­nus. Dies führt zunächst zu einer Ver­dün­nung sowie einer ver­min­der­ten Fes­tig­keit der Horn­haut und schließ­lich zu einer ver­mehr­ten Aus- und Vor­wöl­bung. Dadurch wird das Seh­ver­mö­gen beim Pati­en­ten erheb­lich ein­ge­schränkt. Zu den ein­zel­nen Sym­pto­men zäh­len Schwan­kun­gen und Min­de­run­gen der Seh­schärfe trotz Kor­rek­tur mit Bril­len­glas oder Kon­takt­lin­sen, die Wahr­neh­mung von Licht­rin­gen um Leucht­quel­len (“Halos”) sowie eine erhöhte Licht­emp­find­lich­keit und Blendung.

Die bis­lang ein­zig mög­li­che The­ra­pie bestand in einer Hornhaut-Transplantation, bei der die erkrankte Horn­haut mit­tels eines ope­ra­ti­ven Ein­griffs ent­fernt und durch eine Spender-Hornhaut ersetzt wird.

Bei dem neu ent­wi­ckel­ten Crosslinking-Verfahren hin­ge­gen muss die eigene Horn­haut des Pati­en­ten nicht mehr ope­ra­tiv ent­fernt wer­den. Diese wird viel­mehr ledig­lich mit UV-Licht bestrahlt und mit Rib­of­la­vin (Vit­amin B2) benetzt. Dadurch wird bewirkt, dass sich zwi­schen den Fasern des Gewe­bes eine erhöhte Zahl von Quer­ver­net­zun­gen bil­det, wodurch die Horn­haut durch zusätz­li­che Ver­stre­bun­gen mecha­nisch sta­bi­ler wird.

Ziel der Ope­ra­tion ist es, die wei­tere Vor­wöl­bung der Horn­haut zu ver­hin­dern. Ergeb­nisse haben gezeigt, dass die­ses Ver­fah­ren ein ent­schei­den­der Schritt zur Behand­lung von Keratokonus-Patienten ist. Da nur sel­ten Neben­wir­kun­gen auf­tre­ten, gilt die Methode als risi­ko­arm und sicher. Es bleibt abzu­war­ten, ob bei sta­bi­ler Horn­haut nach dem Crosslinking-Verfahren eine Laser­be­hand­lung mög­lich sein wird.

Mehr zum Thema:

Kera­to­ko­nus

Ist der Zusam­men­halt und damit die Anord­nung der Kol­la­gen­fa­sern der Horn­haut gestört, dann lei­det der Pati­ent an einem soge­nann­ten Kera­to­ko­nus. Dies führt zunächst zu einer Ver­dün­nung sowie einer ver­min­der­ten Fes­tig­keit der Horn­haut und schließ­lich zu einer ver­mehr­ten Aus- und Vor­wöl­bung. Dadurch wird das Seh­ver­mö­gen beim Pati­en­ten erheb­lich ein­ge­schränkt. Zu den ein­zel­nen Sym­pto­men zäh­len Schwan­kun­gen und Min­de­run­gen der Seh­schärfe trotz Kor­rek­tur mit Bril­len­glas oder Kon­takt­lin­sen, die Wahr­neh­mung von Licht­rin­gen um Leucht­quel­len (“Halos”) sowie eine erhöhte Licht­emp­find­lich­keit und Blendung.

Zeit­li­cher Verlauf

Es wird unter­schie­den zwi­schen einer “stil­len” Form des Kera­to­ko­nus, der soge­nann­ten “Forme Fruste” und dem vor­an­schrei­ten­den Kera­to­ko­nus, der “pro­gres­si­ven” Form.

Die “Forme Fruste” ist 10mal so häu­fig wie die fort­schrei­tende Form. Sie erzeugt in der Regel kei­ner­lei Sym­ptome und ist für den Pati­en­ten von einer nor­ma­len Horn­haut­ver­krüm­mung, die über ein Bril­len­glas kor­ri­giert wird, nicht zu unter­schei­den. Ent­deckt wird sie häu­fig zufäl­lig anläss­lich einer augen­ärzt­li­chen Kon­trolle. Sie muss nur ärzt­lich beob­ach­tet, bei sta­bi­lem Zustand aber nicht behan­delt werden.

Die “Pro­gres­sive Form” ist aggres­siv und kann sich bereits im Teen­ager­al­ter bemerk­bar machen. Mit Fort­schrei­ten der Erkran­kung wird die Kor­rek­tur der Seh­schärfe mit­tels Bril­len­glä­sern immer schwe­rer, da die Vor­wöl­bung der Horn­haut unre­gel­mä­ßig ist. Ein solch unre­gel­mä­ßi­ger “Astig­ma­tis­mus” (Horn­haut­ver­krüm­mung) kann bes­ser durch form­sta­bile Kon­takt­lin­sen kor­ri­giert wer­den, da diese einen Druck auf die Horn­haut aus­üben und die gröbs­ten Uneben­hei­ten aus­glei­chen können.

Nimmt die Vor­wöl­bung der Horn­haut jedoch wei­ter zu, so kommt der Zeit­punkt, an dem auch form­sta­bile Kon­takt­lin­sen nicht mehr getra­gen wer­den können.

Mit zuneh­men­der Aus­wöl­bung wird die Horn­haut unter­halb des Zen­trums immer dün­ner, so dass die Gefahr besteht, dass Sie durch­bricht und ver­narbt. Dies setzt die Seh­schärfe auf Dauer herab.

UV-Crosslinking bei Keratokonus

Die bis­lang ein­zig mög­li­che The­ra­pie bestand in einer Hornhaut-Transplantation, bei der die erkrankte Horn­haut mit­tels eines ope­ra­ti­ven Ein­griffs ent­fernt und durch eine Spender-Hornhaut ersetzt wird. Eine sol­che Ope­ra­tion ist jedoch eine Organ­ver­pflan­zung mit den damit ver­bun­de­nen Risi­ken und Kom­pli­ka­tio­nen der Absto­ßungs­re­ak­tio­nen. Dar­über hin­aus wird ein ange­mes­se­nes Seh­ver­mö­gen häu­fig erst ca. 2 Jahre nach der Ope­ra­tion erreicht.

Bei dem neu ent­wi­ckel­ten Crosslinking-Verfahren hin­ge­gen muss die eigene Horn­haut des Pati­en­ten nicht mehr ope­ra­tiv ent­fernt wer­den. Diese wird viel­mehr ledig­lich mit UV-Licht bestrahlt und mit Rib­of­la­vin (Vit­amin B2) benetzt und damit gestärkt.

Die Ope­ra­tion

Die Ope­ra­tion wird ambu­lant durch­ge­führt und dau­ert inklu­sive Vor­be­rei­tung ca. 2 Stun­den. Nach ört­li­cher Betäu­bung von Horn- und Bin­de­haut mit Trop­fen wird unter dem Ope­ra­ti­ons­mi­kro­skop zunächst die ober­fläch­li­che Horn­haut­schicht (Epi­t­hel) ent­fernt. Anschlie­ßend wer­den Riboflavin-Augentropfen (Vit­amin B2) auf die Horn­haut gege­ben und für etwa 30 Minu­ten mit UV-Licht behan­delt. Dadurch wird bewirkt, dass sich zwi­schen den Fasern des Gewe­bes eine erhöhte Zahl von Quer­ver­net­zun­gen bil­det, wodurch die Horn­haut durch zusätz­li­che Ver­stre­bun­gen mecha­nisch sta­bi­ler wird. Nach der Behand­lung schützt eine the­ra­peu­ti­sche Kon­takt­linse das Auge.

Ziel der Operation

Ziel der Ope­ra­tion ist es, die wei­tere Vor­wöl­bung der Horn­haut zu ver­hin­dern. Ergeb­nisse haben gezeigt, dass die­ses Ver­fah­ren ein ent­schei­den­der Schritt zur Behand­lung von Keratokonus-Patienten ist. Da nur sel­ten Neben­wir­kun­gen auf­tre­ten, gilt die Methode als risi­ko­arm und sicher. Es bleibt abzu­war­ten, ob bei sta­bi­ler Horn­haut nach dem Crosslinking-Verfahren eine Laser­be­hand­lung mög­lich sein wird.

Sowohl Vor- und Nach­un­ter­su­chun­gen als auch die Ope­ra­tion fal­len nicht in den Rah­men der kas­sen­ärzt­li­chen Leis­tun­gen. Die Kos­ten für die erbrach­ten Leis­tun­gen wer­den Ihnen gemäß der aktu­el­len Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GoÄ) in Rech­nung gestellt. Sie betra­gen ca. 1200€ pro Auge.

Fol­gende Beschwer­den zäh­len zu den übli­chen Fol­gen des Eingriffes:

  • Rötung der Augen in den ers­ten 2 Wochen ist nor­mal und sollte Sie nicht beunruhigen.
  • Krat­zen und Bren­nen kann bis zu 6 bis 8 Wochen andau­ern. Zur Lin­de­rung der Beschwer­den erhal­ten Sie Benet­zungs­au­gen­trop­fen, wel­che Sie belie­big oft anwen­den können.
  • In den ers­ten 6 bis 8 Wochen nach der Ope­ra­tion kann die Sicht ver­schwom­me­ner sein als zuvor. Im Anschluss daran wer­den Sie min­des­tens die glei­che Seh­schärfe wie vor der Ope­ra­tion haben.
  • Eine erhöhte Blend­emp­find­lich­keit bei hel­lem Licht kann in den ers­ten Wochen nach der Ope­ra­tion auftreten.
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